Nutzungsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung per Abonnement in einer Filiale (Stand: 23.02.2024) 

 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vermietung und Abonnement, nachstehend „AGB“ genannt, legen die Bedingungen fest, unter denen die Kunden die von der Gesellschaft DECATHLON SPORTS SWITZERLAND SA, im Folgenden „DECATHLON“ genannt, angebotenen Vermietungen per Abonnement (nachstehend „Dienst“ genannt) abonnieren können. 

 

Mit dem Abschluss eines Abonnements bestätigt der Kunde, dass er die in diesen AGB festgelegten Bedingungen des Dienstes zur Kenntnis genommen hat und diese vollständig und vorbehaltlos akzeptiert. 
 

Die vorliegenden AGB haben Vorrang vor allen anderen allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen, die nicht ausdrücklich von DECATHLON genehmigt wurden. 
 

ARTIKEL 1 - IDENTITÄT DES VERMIETERS UND KONTAKT

Der Dienst wird von der Gesellschaft DECATHLON SPORTS SWITZERLAND SA, eingetragen im Handelsregister Genf unter der Nummer CHE-106.127.042, mit Firmensitz in der 171 Route de Meyrin, 1214 Vernier, angeboten, die eine Reihe von Produkten (nachstehend das/die „Produkt(e)“) oder von Paketen, die aus Produkten bestehen (nachstehend das/die „Paket(e)“) zur Miete anbietet. 

 

DECATHLON kann unter dem folgenden Kontakt kontaktiert werden, um Informationen über den Dienst zu erhalten: E-Mail: [email protected]
 

ARTIKEL 2 - VERTRAGSGEGENSTAND

2.1 Der Dienst ist eine Vermietung per Monatsabonnement.

2.2 Das Abonnement wird für eine feste Anfangslaufzeit abgeschlossen, die je nach Produkt variiert (nachstehend verbindliche „Anfangslaufzeit“ oder „Mindestlaufzeit“ genannt). Der Kunde kann sich auf der Website rental.decathlon.com über die jeweilige Produktbeschreibung sowie im Anhang zu diesen AGB über die für ein Produkt oder ein Paket geltende verbindliche Anfangslaufzeit informieren. 

Nach Ablauf der verbindlichen Anfangslaufzeit wird das Abonnement automatisch um einen weiteren Monat verlängert, bis es gekündigt wird. 

2.3 Der Dienst richtet sich an Verbraucher, natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und über die volle Urteilsfähigkeit verfügen, um im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verpflichtung einzugehen (nachstehend „Kunde“ genannt). Rechtshandlungen, die von Minderjährigen (ab 16 Jahren) vorgenommen werden, erfolgen unter der Verantwortung und Kontrolle des Inhabers der elterlichen Sorge.

Der Kunde bezahlt den Dienst durch die Zahlung einer monatlichen Miete (nachstehend „Miete(n)“ genannt), die ggf. alle etwaigen Optionen umfasst, die gemäss dem vom Kunden gewählten Mietangebot erhältlich sind. 

Die Höhe der Mieten und die Preise für etwaige Optionen sind in den Filialen, direkt auf den Produktbeschreibungen in den Abteilungen und auf der Website rental.decathlon.com zu finden.

Der Kunde erkennt an, dass das (die) im Rahmen eines Abonnements vermietete(n) Produkt(e) nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit verwendet werden darf (dürfen), andernfalls wird das Abonnement auf Betreiben von DECATHLON von Rechts wegen gekündigt, unbeschadet des Schadensersatzes. 

 

ARTIKEL 3 - IM ABONNEMENT ERHÄLTLICHE PRODUKTE

Alle Produkte, die in DECATHLON-Filialen (nachstehend die „Filiale(n)“ genannt) und auf der Website rental.decathlon.com als zur Vermietung per Abonnement angezeigt werden, sind zur Vermietung erhältlich.

Der Kunde wählt das/die Produkt(e), das/die er mieten möchte, frei aus. Er erkennt an, dass er vor der Vermietung über die technischen Spezifikationen informiert wurde. Aus diesem Grund kann DECATHLON für eine etwaige Nichteignung der Produkte für die Bedürfnisse des Kunden nicht haftbar gemacht werden.

 

ARTIKEL 4 - PRODUKTEIGENSCHAFTEN

Vor Vertragsabschluss für den Dienst kann der Kunde sich in der Filiale über die Eigenschaften und Bedingungen des Produkts, das er mieten möchte, informieren. 

Der Kunde wurde in Kenntnis gesetzt und akzeptiert, dass das Produkt in seinem jeweils aktuellen Zustand vermietet wird und dass es Gegenstand früherer Vermietungen gewesen sein kann, bevor es von DECATHLON überholt wird. Das bedeutet, dass DECATHLON die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Produkts überprüft, bevor es wieder vermietet wird. 

 

ARTIKEL 5 - BESCHREIBUNG DES DIENSTES UND DER MIETEN 

Der von DECATHLON angebotene Dienst ist eine Vermietung per Monatsabonnement, vorbehaltlich der Einhaltung der jeweiligen Anfangslaufzeit des vom Kunden gewählten Produkts oder Produktpakets.

 

ARTIKEL 6 – ANMELDUNG ZUM DIENST UND ZAHLUNGSWEISE

Die Anmeldung zum Dienst erfolgt in der Filiale. Sobald der Kunde das/die Produkt(e) ausgewählt hat, muss er sich an einen DECATHLON-Berater wenden.

 

6.1 Erstellung eines DECATHLON-Kontos

Für die Anmeldung zum Dienst ist die Erstellung eines persönlichen DECATHLON-Kontos und der Besitz eines Mobiltelefons vom Typ Smartphone mit Internetverbindung seitens des Kunden erforderlich.

Der DECATHLON-Berater unterstützt den Kunden bei der Erstellung seines DECATHLON-Kontos. Zu diesem Zweck gibt der Kunde die folgenden Angaben ein: 

- Name, Vorname, 

- E-Mail-Adresse und Postanschrift, 

- Mobiltelefonnummer, 

- Geburtsdatum und -ort. 

Die Anmeldung zum Dienst ist zur Kontrolle an die Vorlage eines Identitätsnachweises (Schweizer Identitätskarte, gültige Aufenthaltsgenehmigung, Reisepass) gebunden. Wenn die im Konto angegebene Postanschrift und die auf dem Ausweis des Kunden angegebene Anschrift nicht übereinstimmen, kann die Vorlage einer Wohnsitzbescheinigung verlangt werden, die nicht älter als drei Monate ist (Gas- oder Stromrechnung, Telefonrechnung). 

Die Angabe genauer, wahrheitsgetreuer und aktueller Informationen bei der Anmeldung und während der gesamten Laufzeit des Abonnements ist von entscheidender Bedeutung. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, alle Änderungen, die seine Angaben und insbesondere sein Zahlungsmittel betreffen können, über sein Konto auf der Website rental.decathlon.com (die „Website“) oder über sein DECATHLON-Konto auf decathlon.ch (Option „Meine Verträge“) zu melden. 

 

6.2 Zahlungsdaten und Zahlung

Nach Abschluss des Vorgangs zur Kontoerstellung erhält der Kunde auf der von ihm angegebenen Telefonnummer eine SMS mit einem Link, der ihn zu einer Seite führt, auf der er die Angaben zu seinem Abonnement überprüfen kann, insbesondere: 

  • Modell und Code des Produkts oder Pakets
  • Verkaufspreis (inkl. MwSt.) des Produkts oder Pakets
  • Mietbeträge 
  • in den Mieten enthaltene Inklusivleistungen 
  • gegebenenfalls die erhältlichen Optionen
  • Bestätigung dieser AGB 
  • Angabe der Daten der Bankkarte, die für die Zahlung der monatlichen Mietbeträge verwendet werden soll. 

 

6.2.1 Akzeptierte Bankkarten

Es werden nur Kreditkarten vom Typ Visa und Mastercard akzeptiert, die von einem in der Schweiz ansässigen Kreditinstitut ausgegeben wurden; Bankkarten mit systematischer Autorisierung vom Typ Maestro sowie alle anderen Zahlungsmittel werden abgelehnt. DECATHLON behält sich die Möglichkeit vor, diese Liste jederzeit zu ändern, insbesondere aus Gründen der Bekämpfung von Betrug und Zahlungsausfällen. 

Jedes andere Zahlungsmittel wird abgelehnt. 

Der Kunde verpflichtet sich, Inhaber der Bankkarte zu sein und/oder das Recht zu haben, diese für die Zwecke dieser AGB zu verwenden. 

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6.2.2 Zahlung der Mieten

Der Kunde wird darüber in Kenntnis gesetzt und akzeptiert ausdrücklich, dass die Validierung seiner Bankverbindung mit Hilfe seines Smartphones über die sichere Plattform unseres Zahlungsdienstleisters (Adyen) erfolgt. Wir garantieren die Sicherheit der Kartenzahlung, indem wir ein Drittunternehmen mit der Abwicklung der Zahlungsvorgänge beauftragen. Die Bankverbindung des Kunden wird unter Verwendung des Verschlüsselungssystems des SSL-Protokolls (Secure Socket Layer) an dieses Drittunternehmen weitergeleitet. Daher werden diese Daten zu keinem Zeitpunkt über das IT-System der Website geleitet oder der Website oder ihren Mitarbeitenden bekannt gegeben.

 

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Drittunternehmen das Zahlungsmittel des Kunden mit den fälligen Mietbeträgen belastet. 
 

Die Zahlung der Mieten für den Service erfolgt auf folgende Weise: 

  • Die vom Kunden angegebene Zahlungskarte wird mit den für die Anfangslaufzeit fälligen Mieten am Tag der Anmeldung zum Dienst belastet. 
  • Die folgenden Mieten werden von unserem Drittunternehmen über das auf dem Kundenkonto angegebene Zahlungsmittel  abgebucht. 

Die Abbuchung erfolgt am Tag des Beginns des Dienstes, wie in Artikel 6.3 beschrieben, und jeden Monat nach der Anfangslaufzeit. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass für jeden angefangenen 
 

Der Tag der monatlichen Rechnungsstellung kann sich ändern, insbesondere um die monatlichen Abbuchungen auf dem Konto eines Kunden, der mehrere Produkte oder Pakete mietet, zusammenzufassen, oder wenn es DECATHLON aus irgendeinem Grund nicht möglich war, das Kundenkonto am selben Tag des Monats wie bei den vorherigen monatlichen Rechnungsstellungen zu belasten. In diesem Fall oder auch, wenn der Tag des Beginns der Dienstlaufzeit nicht in den betreffenden Monat fällt, wiederholt DECATHLON ein anderes Datum. 

 

Alle Rechnungen des Kunden sind auf der Website über sein Konto abrufbar. 

Daher ermächtigt der Kunde bei Abschluss des Mietvertrags DECATHLON ausdrücklich, ihm zu jedem monatlichen Fälligkeitstag eine elektronische Rechnung auszustellen. 

 

6.2.3 Zahlungsverzug

Kann die Zahlung aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit des Kunden nicht erfolgen oder zahlt der Kunde die Mieten nicht zu den vereinbarten Terminen, was zu einem Zahlungsverzug der Mieten führt, muss der Kunde für die erste Verspätung Verzugszinsen in Höhe des zweifachen gesetzlichen Zinssatzes pro Tag des Zahlungsverzugs zahlen. 

Tritt der Zahlungsverzug wiederholt auf, kann DECATHLON dem Kunden eine Vertragsstrafe auferlegen, deren Höhe und Modalitäten in Absatz 14.5 NICHTERFÜLLUNG EINER VERPFLICHTUNG DES KUNDEN dieser AGB festgelegt sind. 

Der wiederholte Zahlungsverzug gilt im Sinne dieser AGB als schwerer Verstoss, der die einseitige Kündigung des Mietvertrags durch DECATHLON rechtfertigen kann. 

DECATHLON informiert den Kunden per E-Mail und/oder SMS und/oder Telefonanruf über den Zahlungsausfall. Wenn die Zahlungsschwäche des Kunden über einen ununterbrochenen Zeitraum von 45 Tagen anhält, wird sie als wiederkehrend betrachtet. DECATHLON hat dann das Recht, den Mietvertrag per Abonnement zu kündigen und die sofortige Rückgabe des Produkts unter den in Absatz 10 MIETENDE festgelegten Bedingungen zu verlangen und Vertragsstrafen gemäss den in Absatz 14.5 NICHTERFÜLLUNG EINER VERPFLICHTUNG DES KUNDEN festgelegten Modalitäten in Rechnung zu stellen. 

 

6.3 Vertragsvalidierung und Mietbeginn

Der Dienst beginnt, sobald: 

  • der Kunde die AGB akzeptiert und bestätigt und die Gültigkeit seiner Bankverbindung mit seinem Smartphone bestätigt hat. 
  • der Verkäufer die Zustimmung der Bank des Kunden validiert hat, womit der Vertrag endgültig wird.

 

ARTIKEL 7 - MINDESTLAUFZEIT DES ABONNEMENTS

Die Laufzeit beginnt unter den in Artikel 6.3 dieser AGB genannten Bedingungen. 

Bestimmte Mietangebote beinhalten eine verbindliche Mindestlaufzeit, die als Anfangslaufzeit bezeichnet wird. Der Kunde wird vor der Anmeldung zum Dienst über diese Laufzeit informiert: 

  • über einen Aushang in der Filiale, 
  • auf der Website, bei der Anmeldung zum Dienst in der Bestellungsübersicht, 
  • in den besonderen Mietbedingungen, die vom Kunden elektronisch unterzeichnet werden und auf seinem DECATHLON-Konto abrufbar sind. 

 

ARTIKEL 8 - PRODUKTÜBERGABE

Bei der Übergabe des Produkts oder Pakets an den Kunden informiert die Filiale den Kunden über folgendes: 

  • die Funktionsweise des Produkts und die erforderliche Vorgehensweise im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls sowie über die Pflichten in Bezug auf Gebrauch und Inspektion. 
  • die Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Produkts, und sie übergibt ihm gegebenenfalls die Gebrauchsanweisung. 

 

ARTIKEL 9 - EIGENTUM UND RISIKOÜBERGANG

Zu jedem Zeitpunkt des Abonnements bleibt das Produkt ausschliessliches Eigentum der Gesellschaft DECATHLON. Der Kunde darf keine Eigentumsansprüche geltend machen und nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von DECATHLON über das Produkt verfügen (es verkaufen, untervermieten usw.). 

Die Bestätigung der Bankverbindung durch den Kunden gilt als Beleg für das Datum des Risikoübergangs auf den Kunden. 

 

ARTIKEL 10 - MIETENDE

Der Dienst ist nach Ablauf der Anfangslaufzeit unverbindlich. Der Kunde kann die Miete daher jederzeit nach Ablauf der Anfangslaufzeit beenden, indem er das Produkt oder die Produkte in die Filiale zurückbringt. 

 

Es gilt als vereinbart, dass bei einer Rückgabe vor Ablauf der Anfangslaufzeit die Mietzahlungen fällig bleiben und nicht zurückgefordert werden können. Es gilt als vereinbart, dass im Falle der Miete eines Pakets die Rückgabe der Produkte nur dann als gültig angesehen wird, wenn der Kunde alle Produkte und Zubehörteile, aus denen das Paket besteht, zurückgibt. 

Eine teilweise Rückgabe ist nicht zulässig, und DECATHLON ist berechtigt, die Mieten bis zum Datum der Rückgabe der fehlenden Produkte und/oder des fehlenden Zubehörs weiter abzubuchen.

Die Rückgabe des Produkts oder Pakets muss spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitsdatum der Monatsmiete erfolgen, ansonsten ist die Miete für den neuen angefangenen Monat vom Kunden in voller Höhe zu zahlen. 

Bei der Rückgabe des Produkts an die Filiale wird dieses im Beisein des Kunden einer eingehenden Begutachtung unterzogen. Das vom Kunden abgeschlossene Abonnement bietet den Service für versehentliche Sachschäden und Wartung an, der Kunde muss alle notwendigen Schritte mit dem Kundenservice [email protected] für die Reparatur des Produkts oder die Entschädigung von DECATHLON vor der Rückgabe des Produkts an DECATHLON fristgerecht durchgeführt haben. 

Im Falle eines Schadens, der nicht abgedeckt ist und nicht vom Abonnement übernommen wird (z. B.: Vandalismus, Beschädigung usw.), informiert DECATHLON den Kunden über die Kosten der Instandsetzung, die ihm direkt in Rechnung gestellt werden. Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts muss der Kunde den Betrag inklusive Mehrwertsteuer des neuen Produkts zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zahlen. 

In jedem Fall enden die Mietzahlungen erst am Tag der tatsächlichen und vollständigen Rückgabe des/der Produkts/Produkte und/oder Pakete sowie der vom Kunden eventuell noch geschuldeten Restbeträge. 

Bei Diebstahl oder Verlust endet die Mietzeit im Gegensatz zu den Bestimmungen im vorherigen Absatz ab dem Datum der Anzeigenerstattung und der Vorlage der Empfangsbestätigung der erstatteten Anzeige an DECATHLON. Der Kunde schuldet DECATHLON jedoch den Preis des Produkts am Tag des Beginns des Dienstes, d. h.: 

Bei einer Mietdauer von weniger als 12 gilt als vereinbart, dass im Falle der Miete eines Pakets die Rückgabe der Produkte nur dann als gültig angesehen wird, wenn der Kunde alle Produkte und Zubehörteile, aus denen das Paket besteht, zurückgibt. 

Eine teilweise Rückgabe ist nicht zulässig, und DECATHLON ist berechtigt, die Mieten bis zum Datum der Rückgabe der fehlenden Produkte und/oder des fehlenden Zubehörs weiter abzubuchen.

  • Monaten: 100 % des Verkaufspreises inkl. MwSt. (ohne Rabatte). 
  • Bei einer Mietdauer von mehr als 12 Monaten: 80 % des Verkaufspreises inkl. MwSt. (ohne Rabatte). 

 

ARTIKEL 11 - PFLICHTEN VON DECATHLON

DECATHLON ist verpflichtet, dem Kunden ein Produkt zu übergeben, das sich in einem guten Zustand befindet und den Eigenschaften entspricht, die auf dem Schild in der Filiale genau beschrieben sind. 

DECATHLON hat eine Verpflichtung für die allgemeine Sicherheit der Produkte, die es auf den Markt bringt. 

 

ARTIKEL 12 – HAFTUNG VON DECATHLON  

12.1 DECATHLON behält sich das Recht vor, den Zugang zum Dienst und/oder zur Website aus Wartungsgründen vorübergehend zu unterbrechen. Ebenso kann DECATHLON nicht für vorübergehende Zugangsschwierigkeiten oder die Unmöglichkeit des Zugriffs auf die Website haftbar gemacht werden, die auf Umstände zurückzuführen sind, die ausserhalb seiner Kontrolle liegen, auf höhere Gewalt oder auch auf Störungen der Telekommunikationsnetze. 

 

12.2. DECATHLON leistet dem Kunden keine Gewähr bezüglich der Eignung der Produkte für seine Bedürfnisse, Erwartungen oder Einschränkungen.

 

12.3. DECATHLON kann nicht für die Nichterbringung oder die verspätete Erbringung des Dienstes aufgrund von Gegebenheiten, Schwierigkeiten oder der vorübergehenden Unmöglichkeit des Zugangs zur Website oder zu der/den Filiale(n) haftbar gemacht werden, die auf Umstände zurückzuführen sind, die ausserhalb seiner Kontrolle liegen, wie z. B. Störungen der Telekommunikationsnetze oder höhere Gewalt, wozu insbesondere folgendes zählt: Anschläge, Gesundheitskrisen sowie jede von den zuständigen Behörden vorgeschriebene gesetzliche, regulatorische oder ordnungspolitische Verpflichtung, die eine wesentliche Änderung der vorliegenden AGB zur Folge haben.  

 

12.4 In jedem Fall ist die Haftung, die DECATHLON im Rahmen dieser AGB entstehen kann, ausdrücklich nur auf die erwiesenen unmittelbaren Schäden beschränkt, die der Kunde erlitten hat. 

 

ARTIKEL 13 - GEISTIGES EIGENTUM

DECATHLON behält alle geistigen Eigentumsrechte an seinen Produkten. Der Dienst führt in keinem Fall zur Einräumung eines Rechts an der Marke oder an den genannten Rechten.

 

ARTIKEL 14 - PFLICHTEN DES KUNDEN 

DECATHLON behält alle geistigen Eigentumsrechte an seinen Produkten. Der Dienst führt in keinem Fall zur Einräumung eines Rechts an der Marke oder an den genannten Rechten.


14.1 Sicherheit

Der Kunde verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die die Nutzung des Produkts während des Mietverhältnisses und Schäden an Dritten oder deren Eigentum abdeckt. 

Der Kunde wird ausserdem darauf hingewiesen, dass für die Nutzung bestimmter Produkte, wie z. B. elektrischer Tretroller, der Abschluss einer Versicherung verpflichtend sein kann. 

Der Kunde verpflichtet sich, das Produkt mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen und es gemäss den Hinweisen, Anweisungen und/oder Anleitungen, die ihm bei der Abholung des Produkts zur Verfügung gestellt wurden, zu pflegen. 

Der Kunde wird ausserdem darauf hingewiesen, dass der Gebrauch bestimmter Produkte örtlichen Vorschriften unterliegen kann. Somit obliegt es dem Kunden, sich darüber zu informieren, ob örtliche Vorschriften für das Betreiben seines Sports vor Ort bestehen oder nicht.

 

Die Produkte sind für eine angemessene Nutzung bestimmt, die den Informationen und Anweisungen entspricht, die dem Kunden mitgeteilt wurden. 

Der Kunde erkennt an, dass er über die Sicherheitshinweise im Zusammenhang mit der Nutzung des Produkts und über seine gesetzlichen Verpflichtungen in Kenntnis gesetzt wurde. 

 

14.2 Verwahrung des Produkts und Verbot der Untervermietung

Der Kunde mietet das Produkt ausschliesslich für seine eigene Nutzung oder die Nutzung durch Minderjährige (bei Produkten, die als für Minderjährige bestimmt gekennzeichnet sind) und für den normalen Gebrauch. Sollte eine unnormale Nutzung/Abnutzung des Produkts festgestellt werden, behält sich DECATHLON das Recht vor, den Dienst zu beenden und/oder Schadensersatz zu verlangen. 

Dem Kunden ist es untersagt, das Produkt zu verleihen oder unterzuvermieten, insbesondere im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit. 

 

14.3 Produktwartung

Einige Mietangebote beinhalten oder bieten eine kostenpflichtige Option oder einen Reparatur- und Wartungsservice inklusive; wenn der Kunde diesen Service abonniert hat, gilt als vereinbart, dass es mit Ausnahme von Fällen normaler Abnutzung allein DECATHLON obliegt, die Art der Reparaturen zu bestimmen. DECATHLON stellt dem Kunden nur die ersetzten Teile zum Verkaufspreis inkl. MwSt. in Rechnung (mit Ausnahme der Teile, die im Anhang des jeweiligen Mietangebots aufgeführt sind). Diese Beträge werden direkt von DECATHLON abgebucht oder vom Kunden selbst in der Filiale bei der Rückgabe des Produkts bezahlt. 

DECATHLON behält sich das Recht vor, alle rechtlichen Schritte einzuleiten, um den Wert des gestohlenen, verlorenen oder beschädigten Produkts erstattet zu bekommen und um eine Entschädigung für die DECATHLON entstandenen Kosten zu erhalten. 

Im Falle eines Schadens, der auf einen Herstellungsfehler des Produkts zurückzuführen ist, gehen die Kosten zu Lasten von DECATHLON. 

 

14.4. Nichtrückgabe Des Produkts Durch Den Kunden

Im Falle einer Nichtrückgabe der Produkte gemäss den Bestimmungen dieser AGB, einschliesslich eines wiederholten Zahlungsverzugs gemäss Artikel 6.2.3 Zahlungsverzug, behält sich DECATHLON das Recht vor, den Gesamtwert der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind, beim Kunden abzubuchen. Im Falle einer teilweisen Rückgabe bucht DECATHLON nur den Wert der fehlenden Teile ab. 
 

14.5 Nichterfüllung Einer Verpflichtung Des Kunden

Im Falle der Nichtzahlung der gemäss dem Mietvertrag fälligen Mieten mahnt DECATHLON den Kunden, die fälligen Beträge gemäss den in Artikel 6.2.3 Zahlungsverzug angeführten Modalitäten dieser AGB zu begleichen, und zwar innerhalb einer angemessenen, in der Mahnung festgelegten Frist.

 

Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach und zahlt die geschuldeten Beträge nicht, kann DECATHLON den Mietvertrag wegen eines schweren Verstosses gemäss den vorliegenden AGB kündigen. Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen des Mietvertrags gemieteten Produkte so schnell wie möglich gemäss den in Artikel 10 MIETENDE genannten Bedingungen zurückzugeben. 

 

Im Falle der Nichtrückgabe innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen muss der Kunde damit rechnen, dass DECATHLON den Gesamtwert der Produkte abbucht, und die Kosten tragen, die DECATHLON entstehen, um die besagte Rückgabe zu erreichen und die gegebenenfalls vom Kunden geschuldeten Beträge beizutreiben.

 

DECATHLON behält sich das Recht vor, alle Massnahmen bei Inkassounternehmen zu ergreifen und gegebenenfalls gerichtlich vorzugehen, um die Produkte und/oder die vom Kunden geschuldeten Beträge wiederzubekommen sowie den Ersatz des erlittenen Schadens zu fordern.

 

Im Falle der Eröffnung eines Betreibungsverfahrens wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 150 inkl. MwSt. erhoben.

 

ARTIKEL 15 - ÄNDERUNG DER AGB 

DECATHLON behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Im Falle einer Änderung, die sich auf die wesentlichen Vertragsbedingungen auswirkt, wird DECATHLON den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vorab darüber informieren.

 

Im Falle einer Änderung der Mietpreise oder der Preise für etwaige Optionen wird DECATHLON den Kunden spätestens zwei Monate vor Inkrafttreten dieser Änderungen darüber in Kenntnis setzen. 

Der Kunde hat dann die Möglichkeit, sein Abonnement unter den in Artikel 10 der vorliegenden AGB vorgesehenen Bedingungen zu kündigen, andernfalls gelten die neuen Preise nach Ablauf der Benachrichtigungsfrist als vom Kunden akzeptiert und finden von Rechts wegen auf den Vertrag Anwendung. 

 

ARTIKEL 16 – PERSONENBEZOGENE DATEN 

Gründen der Klarheit finden Sie alle Informationen über Ihre personenbezogenen Daten hierhttps://www.decathlon.ch/de/data-privacy-policy_lp-HHRG2P

 

ARTIKEL 17 - VERTRAGSKÜNDIGUNG - REKLAMATIONEN 

17.1 Vorzeitige Kündigung

 

DECATHLON behält sich das Recht vor, den Dienst zu kündigen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen, die er im Rahmen der vorliegenden AGB eingegangen ist, nicht nachkommt und insbesondere in den folgenden Fällen: 

  • Falsche Angaben bezüglich der Identität des Kunden
  • Nichtrückgabe des Produkts und des Zubehörs am Ende der vom Kunden gewünschten Mietzeit 
  • Nichtzahlung insbesondere einer Miete, oder von Reparaturen, von Verzugsstrafen oder des im Falle eines Diebstahls noch ausstehenden Mietbetrags
  • Schwerwiegende und wiederholte Verstösse gegen die Anweisungen zum Gebrauch des Produkts, die der Unversehrtheit, der Sicherheit des Produkts oder Dritter oder dem guten Ruf des Dienstes schaden könnten 
  • Untervermietung des Produkts durch den Kunden
  • Nichtbeachtung der geistigen Eigentumsrechte von DECATHLON durch den Kunden 
  • Nutzung des Produkts im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit. 

 

17.2 Reklamation

Wenn der Kunde eine Beschwerde einreichen möchte, kann er sich unter folgenden Kontaktdaten an den Kundenservice wenden: 

  • per E-Mail, unter der Adresse [email protected]
  • telefonisch unter der Nummer: 032 756 70 70, montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr.

 

17.3 Anwendbares Recht und rechtliche Schritte 

Es gilt das Schweizer Recht. 

Gerichtsstand im Falle eines Rechtsstreits ist das Gericht am Sitz von DECATHLON, d.h. Genf. 


 

18. Nutzungsbedingungen der Website

Für die Website rental.decathlon.com gelten die Nutzungsbedingungen der Website decathlon.ch.

 

 

 

Liste der Vermietungsangebote per Abonnement und Sonderkonditionen 

 

I/ ABONNEMENT-ANGEBOT VELOVERLEIH FÜR KINDER (Btwin Kids Service*)

 

Verleih von Kindervelos: Velos und Laufräder ab einer Grösse von 85 cm bis 150 cm (160 cm bei BMX-Modellen) für den Gebrauch durch Kinder, mit dem Namen Btwin Kids*.

 

Mindestvertragslaufzeit: 3 Monate 

 

Sicherheit: Die Produkte sind für einen angemessenen Gebrauch auf befahrbaren Wegen bestimmt. Der Kunde erkennt an, dass er über die Sicherheitshinweise im Zusammenhang mit der Nutzung des Produkts und über seine gesetzlichen Verpflichtungen in dem Gebiet, in dem die Velos genutzt werden, in Kenntnis gesetzt wurde.

 

Inklusivleistungen:

- Reparaturservice

Im Falle der Zerstörung oder einer vollständigen oder teilweisen Beschädigung des Produkts, die auf ein plötzliches, unvorhersehbares Ereignis zurückzuführen ist und seine ordnungsgemässe Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, werden die Kosten für die Reparatur (Material und Arbeitskosten), die in der Werkstatt einer DECATHLON-Filiale durchgeführt wird, von DECATHLON übernommen. 

Wenn das Produkt nicht repariert werden kann oder die Reparaturkosten den Verkaufspreis des Produkts inklusive aller Steuern übersteigen, wird der Dienst ohne weitere Kosten für den Kunden beendet. 

Diese Garantie gilt für mehrere Reparaturen, solange der kumulierte Betrag der Reparaturen unter dem Verkaufspreis des Produkts inklusive aller Steuern liegt. 

 

Der Reparaturservice umfasst nicht:

- Schäden, die auf eine Veränderung des Produkts zurückzuführen sind, die nicht von einer DECATHLON Werkstatt durchgeführt wurde; 

- normale Abnutzung; 

- Schäden, die auf die Nichtbeachtung der Gebrauchs- und Pflegehinweise des Herstellers zurückzuführen sind. 

- Kratzer, Absplitterungen und Schrammen; 

- Kosten für Kostenvoranschläge oder Reparaturen, die der Kunde ohne vorherige Zustimmung von DECATHLON veranlasst hat; 

- Schäden, die vom Benutzer des Produkts absichtlich oder fahrlässig verursacht wurden. 

 

Um diesen Service in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde die nachstehend beschriebene Vorgehensweise einhalten: Bevor der Kunde die Filiale aufsucht, muss er den Schaden innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Auftreten des Schadens dem Kundenservice unter [email protected] oder telefonisch (032. 756. 7070) melden und eine eidesstattliche Erklärung (unter Angabe von Name, Vorname und Adresse) abgeben, in der die genauen und detaillierten Umstände, die den Unfallschaden verursacht haben, beschrieben und die Abonnement-Nummer angegeben sind. 

 

Wenn die Schritte für Reparaturen nicht vor der Rückgabe des Produkts durchgeführt wurden und/oder die Schäden nicht im Rahmen des Dienstes übernommen werden, gelten die folgenden Regeln: 

  • Wenn das Produkt repariert werden kann und die Reparaturkosten unter dem Verkaufspreis (inkl. MwSt.) des Produkts liegen, der in der E-Mail mit der Abonnement-Übersicht angegeben ist, muss der Kunde die Kosten für die Reparatur tragen; 
  • Wenn das Produkt nicht repariert werden kann oder die Reparaturkosten höher sind als der Verkaufspreis (inkl. MwSt.) des Produkts, der in der E-Mail mit der Abonnement-Übersicht angegeben ist, muss der Kunde DECATHLON eine Entschädigung zahlen, die dem Verkaufspreis (inkl. MwSt.) des Produkts entspricht.

Der Dienst wird dann unmittelbar beendet. 

 

- Wartungsservice

Der Kunde wird daran erinnert, dass er eine Wartungspauschale erhält, die in seinem Abonnement enthalten ist. 

Die in der Pauschale enthaltenen Reparatur- und Wartungsleistungen sind beispielsweise folgende: 

Reifenwechsel 

Wechsel von Kabeln und Ummantelungen 

Wechsel der vorderen und hinteren Bremsklötze 

Kettenwechsel 

Wechsel des Gangschalters 

Wechsel von Vorder- und Hinterrad 

Speichenwechsel und Felgenkompensation

Wechsel des Schaltauges 

Wechsel des Tretlagers 

Wechsel von Kassette und Freilauf 

Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde sein Produkt direkt in eine DECATHLON-Filiale bringen. 

Nicht in der Wartungspauschale enthalten sind Beschädigungen, Verluste, die zu Lasten des Kunden gehen, wie nachfolgend nicht erschöpfend beschrieben: Fahrradrahmen mit beschädigter Struktur, tiefe Kratzer am Rahmen, verschnittener Sattel, gesprungenes oder abgerissenes Kontrolldisplay, Griffe mit Druckspuren oder Rissen, abgebrochener oder verbogener Bremshebel, zerbrochene oder fehlende Beleuchtung, zerbrochene oder fehlende Klingel, beschädigtes oder fehlendes Schutzblech. 

 

 

 

I/ ABONNEMENT-ANGEBOT VELOVERLEIH FÜR ERWACHSENE (Mobilitätsservice)

 

Verleih von Erwachsenenvelos: Die aktuelle Liste der Modelle ist abrufbar auf http://rental.decathlon.com/ch/de.

 

Mindestvertragslaufzeit: 3 Monate 
 

Besonderheiten:

Wenn der Kunde das Produkt abstellt, muss er es sichern, indem er den Rahmen mithilfe des mitgelieferten Fahrradschlosses an einem festen Punkt anschliesst. 

Der Kunde erklärt, dass er die Bedingungen des Services für versehentliche Sachschäden zur Kenntnis genommen hat.

Er erkennt daher an, dass er im Falle der Nichteinhaltung der besagten Bestimmungen nicht geschützt ist und das DECATHLON die teilweise oder vollständige Entschädigung des Preises des Produkts und des mitgelieferten Zubehörs einfordern kann. 

 

VERLEIH EINES ELEKTROVELOS (E-BIKES) 

 

Beim Abstellen eines E-Bikes (im Freien oder zu Hause) ist der Kunde verpflichtet, den Akku abzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, die Ladezyklen des Akkus einzuhalten. 

Der Kunde darf den elektronischen Teil (Motor, Akku, Regler) des E-Bikes nicht demontieren. 

 

BEGRENZUNG DER KILOMETERZAHL: Der Kunde verpflichtet sich, das Produkt im Rahmen einer normalen Nutzung zu verwenden. Folglich darf der Kunde eine monatliche Kilometerzahl von 1200 km nicht überschreiten. Im Falle eines nachgewiesenen Verstosses gegen diese Verpflichtung behält sich DECATHLON die Möglichkeit vor, eine Vertragsstrafe von 0,30 Euro für jeden zusätzlichen Kilometer zu erheben. DECATHLON kann den Vertrag auch kündigen. 

 

KOSTEN FÜR DIE INSTANDSETZUNG UND DEN ERSATZ VON FEHLENDEM ZUBEHÖR. Der Kunde verpflichtet sich, das Velo in einem für die Nutzungsdauer normalen Gebrauchs- und Abnutzungszustand zurückzugeben; jede Beschädigung (z.B. zerrissener Sattel, eingedrückte Bremsgriffe, ...), fehlende Teile (z.B. Fahrradschloss, Fahrradschlossschlüssel, Akkuschlüssel) können bei der Rückgabe des Velos in Rechnung gestellt werden.

 

Inklusivleistungen

- WARTUNG DES PRODUKTS IM RAHMEN DER WARTUNGSPAUSCHALE (FALL: VELO) 

Der Kunde wird daran erinnert, dass er eine Wartungspauschale erhält, die in seinem Abonnement enthalten ist. 

Die in der Pauschale enthaltenen Reparatur- und Wartungsleistungen sind beispielsweise folgende: 

Reifenwechsel 

Wechsel von Kabeln und Ummantelungen 

Wechsel der vorderen und hinteren Bremsklötze 

Kettenwechsel 

Wechsel des Gangschalters 

Wechsel von Vorder- und Hinterrad 

Speichenwechsel und Felgenkompensation

Wechsel des Schaltauges 

Wechsel des Tretlagers 

Wechsel von Kassette und Freilauf 

 

Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde sein Produkt direkt in eine DECATHLON-Filiale bringen. 

 

Nicht in der Wartungspauschale enthalten sind Beschädigungen, Verluste, die zu Lasten des Kunden gehen, wie nachfolgend nicht erschöpfend beschrieben: Fahrradrahmen mit beschädigter Struktur, tiefe Kratzer am Rahmen, verschnittener Sattel, gesprungenes oder abgerissenes Kontrolldisplay, Griffe mit Druckspuren oder Rissen, abgebrochener oder verbogener Bremshebel, zerbrochene oder fehlende Beleuchtung, zerbrochene oder fehlende Klingel, beschädigtes oder fehlendes Schutzblech. 

 

REPARATURSERVICE BEI UNFÄLLEN Im Falle der Zerstörung oder einer vollständigen oder teilweisen Beschädigung des Produkts, die auf ein plötzliches, unvorhersehbares Ereignis zurückzuführen ist und seine ordnungsgemässe Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, werden die Kosten für die Reparatur (Material und Arbeitskosten), die in der Werkstatt einer Decathlon-Filiale durchgeführt wird, von DECATHLON übernommen. 

 

Dieser Service gilt für mehrere Reparaturen, solange der kumulierte Betrag der Reparaturen unter dem Verkaufspreis des Produkts inklusive aller Steuern liegt. 

 

Wenn das Produkt nicht repariert werden kann oder wenn die Reparaturkosten den Verkaufspreis des Produkts inklusive aller Steuern übersteigen, wird der Mietvertrag ohne weitere Kosten für den Kunden beendet. 

 

Dieser Service umfasst nicht: 

  • Schäden, die auf eine Veränderung des Produkts zurückzuführen sind, die nicht von einer DECATHLON Werkstatt durchgeführt wurde; 
  • die Abnutzung; 
  • Schäden, die auf die Nichtbeachtung der Gebrauchs- und Pflegehinweise des Herstellers zurückzuführen sind. 
  • Kratzer, Absplitterungen und Schrammen; 
  • Kosten für Kostenvoranschläge oder Reparaturen, die der Kunde ohne vorherige Zustimmung von DECATHLON veranlasst hat; 
  • Schäden, die vom Benutzer des Produkts absichtlich oder fahrlässig verursacht wurden. 
  •  

Bei Diebstahl oder Verlust schuldet der Kunde den Betrag inklusive Mehrwertsteuer des neuen Produkts zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. 


 

Sicherheit: Die Produkte sind für einen angemessenen Gebrauch auf befahrbaren Wegen bestimmt. 

 

Der Kunde erkennt an, dass er über die Sicherheitshinweise im Zusammenhang mit der Nutzung des Produkts und über seine gesetzlichen Verpflichtungen in Kenntnis gesetzt wurde, wie z. B. das Tragen einer reflektierenden Weste ausserhalb geschlossener Ortschaften, bei Nacht oder bei unzureichender Sicht und die Installation einer Beleuchtung am Produkt.